Allgemeine Pflichten der Eltern
Kinder dürfen nur alleine nach Hause gehen, wenn eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten dazu vorliegt. Diese können zu Beginn des Hortjahres erteilt werden, wenn das Kind immer alleine heimgehen darf oder über das Mitteilungsheft, wenn dies spontan vereinbart wurde.
Das Abholen durch fremde Personen ist nur nach Absprache, z.B. telefonisch oder Information über Mitteilungsheft möglich.
Kinder dürfen den Hort außerplanmäßig nur nach Erlaubnis (telefonisch oder schriftlich) durch die Eltern verlassen, z.B. um zu Freunden oder Veranstaltungen zu gehen.
Erkrankte Kinder müssen bis spätestens 10 Uhr entschuldigt werden, um sie vom Mittagessen austragen zu können. Ansonsten gelten sie als unentschuldigt, das Essen ist in diesem Fall trotzdem zu zahlen.
Kinder mit einer ansteckenden Krankheit sind vom Hortbesuch ausgeschlossen, bis ein ärztliches Attest die vollkommene Genesung belegt.
Ein Wohnungswechsel oder die Änderung der Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind dem Hort umgehend mitzuteilen. Dies ist für NOTFÄLLE von großer Bedeutung!