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Kooperation mit den Eltern

Ziel der Zusammenarbeit
Eltern und Hort haben ein gemeinsames Ziel: Das Wohl des Kindes. Daher ist eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit wünschenswert. Hierzu benötigt es:

Elterngespärche

  • Tür- und Angelgespräche zum Kurzaustausch
  • Entwicklungsgespräche werden einmal bei Bedarf pro Hortjahr geführt, ansonsten nach Bedarf

Schriftliche Mitteilungsformen

  • Informationstafel: im Eingangsbereich findet sich eine Infotafel, auf der aktuelle Themen und Neuigkeiten ausgehängt sind.
  • Elternpost: zur Information über besondere Aktionen oder Veränderungen im Hort sowie zu Abfragungen für Ferien Buchungen oder Teilnahme an Ausflügen
  • Mitteilungsheft: ein schriftlicher Austausch zu Hausaufgaben, Abholzeiten und Abholer

Elternabende

Es finden Infoabende für die Eltern der neuen Hortkinder noch vor den Sommerferien statt. Einmal pro Jahr findet ein Elternabend zu aktuellen pädagogischen Themen statt.

Elterncafé

Um ein Kennenlernen und einen Austausch zwischen den Eltern zu ermöglichen, wird ein Elterncafe angeboten. (Bei Interesse gerne auch wieder in diesem Jahr.)

Elternbeirat

Zu Beginn des Hortjahres wird der Elternbeirat neu gewählt. Der Elternbeirat vertritt Wünsche, Anregungen sowie Kritik der Eltern und ist somit wichtiger Informationsträger und Bindeglied zwischen Eltern, Team und Träger.

 

Als Mitorganisator von Festen, Feiern und Aktionen unterstützt er das Team.

 

Der Elternbeirat hat ein Informations- und Anhörungsrecht auf

  • räumliche und sachliche Ausstattung
  • Gesundheitserziehung der Kinder
  • Planung und Gestaltung von Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten des Hortes

Aufsichtspflicht von Seiten der Erzieherinnen

Das Hortpersonal ist während der Öffnungszeiten des Hortes für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind in deren Obhut kommt und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem es die Obhut verlässt. Der Weg von der Schule zu Hort und der Weg vom Hort nach Hause gehören nicht zum Wirkungsbereich des Hortes. Dies gehört in die Verantwortung der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund).

 

Die Aufsichtspflicht bei Hortkindern orientiert sich am körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand des Kindes, hängt ab von der Umgebung, der Art der Beschäftigung und der Zumutbarkeit der Erzieherinnen. Das bedeutet, dass sich Schulkinder in einem vertrauten Rahmen durchaus alleine in einem Gruppenraum oder dem Garten aufhalten können. Dies liegt in der Einschätzung des pädagogischen Personals.

Allgemeine Pflichten der Eltern

Kinder dürfen nur alleine nach Hause gehen, wenn eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten dazu vorliegt. Diese können zu Beginn des Hortjahres erteilt werden, wenn das Kind immer alleine heimgehen darf oder über das Mitteilungsheft, wenn dies spontan vereinbart wurde.

    Das Abholen durch fremde Personen ist nur nach Absprache, z.B. telefonisch oder Information über Mitteilungsheft möglich.

    Kinder dürfen den Hort außerplanmäßig nur nach Erlaubnis (telefonisch oder schriftlich) durch die Eltern verlassen, z.B. um zu Freunden oder Veranstaltungen zu gehen.

    Erkrankte Kinder müssen bis spätestens 10 Uhr entschuldigt werden, um sie vom Mittagessen austragen zu können. Ansonsten gelten sie als unentschuldigt, das Essen ist in diesem Fall trotzdem zu zahlen.

    Kinder mit einer ansteckenden Krankheit sind vom Hortbesuch ausgeschlossen, bis ein ärztliches Attest die vollkommene Genesung belegt.

    Ein Wohnungswechsel oder die Änderung der Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind dem Hort umgehend mitzuteilen. Dies ist für NOTFÄLLE von großer Bedeutung!