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Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren

An zwei Anmeldetagen, die meist im Februar nach den Winterferien stattfinden, haben die Eltern/ Erziehungsberechtigten, Gelegenheit ihr Kind im Hort bei der Leitung anzumelden.

 

Aufgenommen werden:

  • Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse (in Fällen sozialer Härte können auch Ausnahmen gemacht werden)
  • Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend oder berufstätig sind
  • Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden  

Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet bei Ablauf der Anmeldefrist die Leiterin oder deren Vertreterin in Absprache mit dem Träger.

 

Aufnahmeverfahren

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier: https://geisenfeld.de/Aufnahmeantrag-fuer-den-Kinderhort.o12068.html?suche=